Strafrecht – über 40 Jahre Erfahrung
Es gibt Situationen, in denen Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten: gleichgültig ob Sie als Beschuldigter zu einer Vernehmung zur Polizei vorgeladen werden, eine Hausdurchsuchung erfolgt ist oder Sie auf eine andere Art im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens betroffen sind. Unsere Erfahrung wird verhindern, dass Ihre Unkenntnis zu Ihrem Verhängnis wird.
Aber auch wenn das Verfahren schon fortgeschritten und z.B ein Strafbefehl, ein Urteil oder gar ein Haftbefehl ergangen ist, und die Frage von Rechtsmitteln ansteht: wenden Sie sich an uns bevor die kurzen Fristen hierfür abgelaufen sind!
Unsere Erfahrung kommt Ihnen in allen Bereiche des Strafrechts zu Gute, insbesondere bei:
- Verkehrsdelikten (Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Wirtschaftsstrafsachen (Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott)
- Eigentums- und Vermögensdelikten (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder Untreue)
- Gewaltdelikten (Körperverletzung, Nötigung, Raub, Vergewaltigung)
- Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
und allen weiteren Straftatbeständen.
Was immer man Ihnen zur Last legt: Treten Sie nur in Begleitung eines qualifizierten Strafverteidigers den erfahrenen Ermittlern und Gerichten gegenüber. Wir stehen Ihnen in allen Strafrechtsbereichen mit unserem Wissen und unseren Kontakten qualifiziert zur Seite.