Immobilienrecht – Eigentum gut absichern
Die möglichen Problemstellungen auf dem Gebiet des Immobilienrechts – zu dem auch das Recht des Wohnungseigentums (WEG-Recht) gehört – sind vielfältig. Hier empfiehlt sich, anwaltliche Beratung bereits im Vorfeld, also schon vor Vertragsabschluss, einzuholen. Dies gilt gerade bei Vereinbarungen zu Gewährleistungen und Garantien, insbesondere beim Kauf einer noch zu renovierenden Immobilie (kombinierter Kauf- und Werkvertrag).
Im WEG-Recht verbergen sich besondere Risiken in den einzelnen Gemeinschaftsordnungen, die wir Ihnen bei einer individuellen Beratung erläutern können.
Gleich ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind, stehen wir Ihnen tatkräftig und mit jahrzehntelanger Berufserfahrung aus der Vertretung zahlreicher gewerblicher wie privater Mandanten zur Seite. Ziel der Mandatsführung ist stets eine sachgerechte und wirtschaftlich vernünftige Lösung der anstehenden Sach- und Rechtsfragen.